Das Kurzgutachten beruht auf einer groben, äußerlichen Inaugenscheinnahme des Sachverständigen.
Das Ziel eines Kurzgutachtens ist, den grob Wert für die Oldtimerversicherung zu ermitteln.
Bei der Erstellung des Kurzgutachtens, bestätigt der Sachverständige mit seiner Unterschrift, dass die Fotos und die Identnummern zu dem bewertenden Fahrzeug gehören und nicht von einem anderen, baugleichen Fahrzeug sind.
Vor Ort werden vom Sachverständigen grobe Mängel, wie Motorgeräusche, Unfall- oder Hagelschäden, Rost oder Wasserschäden aufgenommen. Eine Besichtigung der Fahrzeugunterseite und auch eine Probefahrt werden nicht durchgeführt, da die oben genannten Punkte für die Einstufung bei der Versicherung genügen.
Prüfumfang der Kurzbewertung:
Leistungsumfang
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